Sächsischer Landtag

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Der Sächsische Landtag ist das Landesparlament des Freistaates Sachsen. Er hat seinen Sitz im gleichnamigen Gebäude im Zentrum der Landeshauptstadt Dresden. Die Abgeordneten werden auf fünf Jahre gewählt. Der Landtag ist verantwortlich für die Landesgesetzgebung, die parlamentarische Kontrolle von Staatsregierung und Verwaltung, die Bestimmung des Haushalts sowie verschiedene Wahlen. Das Parlament wählt u. a. den Ministerpräsidenten, die Landesverfassungsrichter, den Präsidenten des Sächsischen Rechnungshofes, das Präsidium sowie den Sächsischen Ausländerbeauftragten und den Sächsischen Datenschutzbeauftragten. Er wird in der Regel aus 120 Abgeordneten gebildet.Vorgänger des heutigen Landtags waren die ab dem 15. Jahrhundert zusammengetretenen sächsischen Landstände, an deren Stelle von 1831 bis 1918 der Landtag in der Zeit des Königreichs Sachsen existierte. Nach der Novemberrevolution ging daraus 1919 die Sächsische Volkskammer hervor, die 1920 erneut zum Landtag (während der Weimarer Republik) wurde, den wiederum die Nationalsozialisten 1933 gleichschalteten. Von 1946 bis zur Bildung der Bezirke in der DDR im Jahr 1952 gab es erneut ein Landesparlament Sachsens. In seiner heutigen Form existiert der Sächsische Landtag seit der Wiedervereinigung im Oktober 1990 und der Neubildung des Freistaats.

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